Teilhaberecht

Im Bereich des Teilhaberechtes konzentriere ich mich auf die Beratung im Rahmen der sozialpolitischen Interessenvertretung von Menschen mit Assistenzbedarf. In meiner Arbeit geht es hierbei insbesondere um

  • Begleitung und Beobachtung im Bereich der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis als Grundlage der Interessenvertretung
  • Aufbereitung allgemeiner Information für die Betroffenen, bzw. Hinweis auf bestehende Angebote
  • Einbringen der Interessen der Betroffenen, wo möglich und sinnvoll.

Im Bereich des neuen Bundesteilhabegesetzes und seiner Umsetzung stehe ich auch als Referentin zu Verfügung. Einzelvertretungen übernehme ich im Zusammenhang mit dem Teilhaberecht in der Regel nicht.