Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen ergeben sich insbesondere aus Folgendem:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Honorarvereinbarung
Die für Ihre Angelegenheit entstehenden Kosten bespreche ich mit Ihnen gern im ersten Gespräch. Die Aufnahme Ihres Sachverhaltes am Telefon und im persönlichen Termin ist für Sie immer kostenlos. Bevor Kosten für Sie entstehen, informiere ich Sie darüber und nenne Ihnen auch direkt eine Einschätzung über deren Höhe. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei meiner Arbeit lege ich mein Augenmerk auf eine effektive und zugleich kostengünstige Vertretung, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Eine Prognose zu den in Ihrer Rechtsangelegenheit voraussichtlich anfallenden Kosten gebe ich Ihnen gerne.
Grundsätzliches zu den entstehenden Rechtsanwaltskosten:
Als Grundsatz gilt, der Abrechnung liegt eine ausgehandelte Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt zugrunde oder die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Außerdem kann eine Honorarvereinbarung auch ergänzend zu den gesetzlichen Anwaltsgebühren ausgehandelt werden. Das vereinbarte Honorar darf nicht
geringer sein als die gesetzlich vorgesehene Anwaltsgebühr.
Bei den Kosten werden die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, insbesondere das betroffene Rechtsgebiet, das Verfahrensstadium, die rechtliche Schwierigkeit, der zeitliche und inhaltliche
Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, Gegenstandswert/ Streitwert, die Anzahl der Beteiligten oder die Bedeutung der Angelegenheit.
Unabhängig von etwaigen anfallenden Kosten sollten Sie bedenken, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Sie in der Regel erheblichen Nutzen wirtschaftlicher oder nicht-wirtschaftlicher Art bedeutet: So legen z.B. ein gut gestalteter Vertrag oder die richtige Rechtsformwahl die Weichen für Ihre Rechtsbeziehungen.