Erbrecht

Im Bereich des Erb- und Schenkrechtes erleben wir in besonderer Weise, in welchen Bindungen wir als Menschen stehen. Wenn wir eigenes Vermögen haben, fragen wir uns, welchen Umgang wir damit zu Lebzeiten pflegen wollen und was wünsche ich mir nach meinem Tod?

Von ganz anderer Seite werden wir wiederum mit Fragen konfrontiert, wenn Menschen versterben, die uns nahe standen.

 

Im Bereich des Erbrechtes berate ich Sie insbesondere bei der

  • Ausgestaltung und Errichtung letztwilliger Verfügungen, Testaments- und Erbvertrag,
  • Planung und Umsetzung lebzeitiger Vermögensübertragungen,
  • Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

sowie im Falle einer Erbschaft bei der

  • Entscheidungsfindung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte,
  • Beantragung der notwendigen Erbnachweise
    Erbscheinsverfahren; Erbschein beantragen,
  • Prüfung und Berechnung der Ihnen zustehenden Ansprüche,
  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
  • Prüfung der vom Erblasser errichteten letztwilligen Verfügungen und Durchsetzung Ihrer Rechte (Testament anfechten),
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • alternativen Streitbeilegung in Mediationsverfahren.
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